Vertragsbedingungen
Extra schlank gehalten und sehr flexibel mit nur 2 Monate kündigungsfrist
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Der Schüler erählt wöchentlich eine Unterrichtsstunde nach vereinbarter Unterrichtsdauer.
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An den gesetzlichen Schulferien und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
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Der monatliche Unterrichtsbeitrag wird für jeden Monat erhoben.
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Ausfallstunden für den Schüler durch Krankheit usw., werden nicht vergütet, sondern nach Absprache
nachgeholt.
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Bei schweren und ansteckenden Krankheiten ist sofort den Lehrer zu benachrichtigen.
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Ist der Lehrer erkrankt oder verhindert, werden die ausgefallene Unterrichtsstunden nachgeholt
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Nach Antritt des Unterrichtes besteht für die Vertragspartner eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum
Monatsende.
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Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist dem Vertragspartner fristgerecht auszuhändigen.
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Der monatliche Unterrichtsbeitrag wird von dem Schüler oder gesetzlichem Vertreter bis zum 28 auf das oben
genannten Konto überwiesen, oder durch eine Lastschriftermächtigung abgebucht.
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Vertragsänderungen werden vom Lehrer zwei Monate vorher angekündigt.